Wir bewachen Ihr angespartes Bausparergeld wie Dagobert Duck, Gottseidank sind wir aber nicht
so gierig. Sie bekommen von uns Höchstbausparerzinsen und eine
wirklich
tolle Bausparerwerbeprämie.
Ist Bausparerprofi eine eigene Bank?
Bausparerprofi ist keine eigene Bank, sondern
arbeitet direkt mit der ABV Bausparkasse zusammen. Dadurch ist es uns möglich, Ihnen
Sicherheit zu bieten und Ihnen immer zu den höchsten Erträgen zu verhelfen.
Wie kommt Bausparerprofi dazu, solche Bausparwerbegeschenke zu geben?
Da Bausparerprofi keine Vertreterbesuche macht, bzw. kein Bausparwerbematerial aussendet, kann Bausparerprofi eine deutlich höhere Bausparerwerbeprämie ausgeben.
Wie komme ich zu meinem Werbegeschenk?
Bausparerprofi erhält von der ABV für den Abschluss eine Provision sobald 1%
der
Vertragssumme angespart ist. Bitte beachten Sie
dazu auch die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB’s).
Vertragssumme?
Die Vertragssumme ist ein Relikt aus jener Zeit, wo man Bausparverträge wegen
eines möglichen Bauspardarlehens abgeschlossen hat. Jeder Bausparvertrag
wird über eine bestimmte Vertragssumme (VS) abgeschlossen.
Vertragssumme = Ansparguthaben + Darlehensanspruch
Die Höhe der Vertragssumme (VS) ergibt sich einerseits bei Anspartarifen aus
der Summe der Einzahlungen nach 6 Jahren hochgerechnet und andererseits bei
Finanzierungstarifen aus dem voraussichtlichen Finanzierungsbedarf.
Wie werde ich informiert?
Ihre Information bekommen Sie komplett mit Ihren Antrag zugesendet oder Sie informieren sich direkt auf unserer Homepage: http://www.bausparerprofi.com
Bekomme ich Vertreterbesuch?
Nein! Ihren Bausparvertrag bekommen Sie per Post zugesendet. Sie bekommen von uns Garantiert keinen Vertreterbesuch.
Was geschieht mit persönlichen Daten?
Wir sindgesetzlich zur Geheimhaltung Ihre persönlichen Daten, Ihrer Adressdaten,
Ihrer Kontodaten, Ihrer Ausweisdaten und auch sonst alle Daten verpflichtet
und dürfen Ihre Daten niemandem weitergeben.
Rücktrittsrecht?
Selbstverständlich. Sie können vom Vertrag oder von Ihrer Vertragserklärung gemäß § 8 FernFinG zurücktreten, wenn der Abschluss über ein Fernkommunikationsmittel (zB Internet) erfolgt ist. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, nicht jedoch vor dem erhalt der Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Rücktritt schriftlich oder auf einem anderen, dem Empfänger zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger erklärt und diese Erklärung vor Ablauf der Frist an die Allgemeine Bausparkasse Gen.m.b.H., 1090 Wien, Liechtensteinstraße 111-115, abgesendet wird.
Kündigung
Die Kündigung eines Bausparvertrages ist grundsätzlich jederzeit möglich.
Kündigung bedeutet Verzicht auf ein Bauspardarlehen und somit Abrechnung
(und Auszahlung) des Guthabens sowie Schließung des betreffenden Bausparkontos.
Bei vorzeitiger Kündigung wird ein Verwaltungskostenbeitrag von der
ABV eingehoben.
Ist es sinnvoll, einen zweiten Bausparer abzuschließen?
Hier tritt eine besondere Regelung auf: Sie können die staatliche Bausparerprämie nicht für zwei Bausparverträge bekommen. Wir haben aber dafür eine Lösung gefunden: Der STARTvertrag!
Kontoauszug
Dei ABV hat die Verpflichtung, den Bausparern in den ersten 3 Monaten
nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Kontoauszug per Stichtag 31.12.
des
Vorjahres zu übersenden. Dieser gibt einen umfassenden Überblick über
alle Kontobewegungen des betreffenden Jahres, zeigt außerdem die Höhe
des erzielten Bausparguthabens.
Legitimation - warum benötigen wir eine Kopie von Ihren Reisepass, etc.?
Gemäß § 40 Abs. 1 BWG ist von einem Kunden, mit dem eine dauernde Geschäftsbeziehung
eingegangen wird, die Identität festzuhalten. Diese Bestimmung gilt
für jeden Vertragsabschluss.
Die Legitimation kann durch jeden amtlichen Lichtbildausweis (Foto, Name, Geburtsdatum, Unterschrift, ausstellende Behörde) erfolgen.
Ausweisarten: Reisepass, Personalausweis, Führerschein, amtlicher Dienstausweis, Diplomatenpass, Wehrdienstbuch.
Ausnahme: Bei Ausländern gelten nur Reisepässe - von Bürgern der EU-Länder,
Schweiz und Liechtenstein auch Personalausweise und Identitätskarten.
Es werden die Legitimationsdaten durch den Berater auf Vollständigkeit
und Echtheit überprüft sowie die Daten in den dafür vorgesehenen Feldern
der Antragsformulare festgehalten.
Sonderfall: Der Bausparvertragsinhaber war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses minderjährig, sodass die Legitimation lediglich vom gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Mutter) vorliegt.
Trifft ein mittlerweile volljähriger (18. Lebensjahr) Kunde erstmals eine Verfügung (Guthabensauszahlung, Kündigung, Übertragung, Darlehensantrag) über seinen Bausparvertrag, ist die Legitimation dieses Vertragspartners einzuholen, zu prüfen und auf dem Formular (für Kündigung, Übertragung etc.) festzuhalten. Der Berater bestätigt die Prüfung durch seine Unterschrift.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises beizulegen, auf der die Unterschrift des mittlerweile Volljährigen zu erkennen ist. Diese Vorgangsweise kommt auch bei Kündigungen zur Anwendung, die schriftlich direkt durch den Vertragsinhaber an die ABV gerichtet werden. Die ABV-Berater-Information finden Sie hier.
Die staatliche Bausparprämie
Das Bausparen in Österreich wird durch eine staatliche Prämie gefördert.
Die Höhe der Bausparprämie wird nach einem gesetzlich festgelegten
Schema jährlich neu angepasst und schwankt zwischen 3 % und 8 %.
Was zahlen Sie an Bausparerprofi?
Nichts. Alle Einzahlungen von Ihnen erfolgen direkt auf Ihren Bausparerkonto
bei der ABV. Unsere Tätigkeit kostet für Sie nichts.
Wir verrechnen keine Spesen, Bearbeitungsgebühren oder dergleichen. Bausparerprofi
erhält lediglich eine Bausparprovision von der ABV zu jedem Bausparerabschluß.
Von dieser Provision wird auch Ihr Bausparwerbegeschenk bezahlt.
Zinsen
Die Verzinsung der Bausparbeiträge beginnt jeweils an dem Werktag, der
auf den Eingang bei der ABV folgt. Sonn- und Feiertage sind keine Werktage.
Die Verzinsung der Prämie erfolgt mit 31.01. des Folgejahres. Die Kapitalertragssteuer
(KESt) beträgt 25 % und wird vom Zinsertrag abgeführt. Den aktuellen
Zinssatz für Bauspareinlagen entnehmen Sie bitte hier. Die ABV verwendet
den 12-Monats-Euribor als Indikator zur Berechnung der variablen Zinsen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren AGB's und auch in den Medienrechtliche Offenlegung.
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